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Friday, 18. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

60 Jahre Haft für syrischen Foltergefängnisleiter in den USA

Ein US-Bundesgericht hat einen ehemaligen Leiter des syrischen Foltergefängnisses Adra zu 60 Jahren Haft verurteilt – das bislang härteste Urteil eines nationalen Gerichts gegen einen persönlich anwesenden Assad-Funktionär. Das Urteil zeigt, dass internationale Strafverfolgung für Folterverantwortliche möglich ist, auch wenn ein internationales Tribunal fehlt. Für Überlebende und ihre Angehörigen ist es ein wichtiges Zeichen, dass Rechenschaftspflicht keine leere Phrase sein muss. Das Verfahren könnte als Modell dienen für weitere Strafverfolgungen von Menschenrechtsverletzern weltweit.

Wenn staatliche Folter vor einem ausländischen Gericht bestraft wird, stärkt das den universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte – und gibt Opfern ein Stück Würde zurück, die ihnen der Staat genommen hat. Das Verfahren zeigt, dass Straflosigkeit für Staatsverbrechen nicht zwangsläufig ewig währt, was für Überlebende autoritärer Systeme weltweit von enormer Bedeutung ist. Für eine offene Gesellschaft ist es wichtig, dass solche Urteile nicht als Einzelfälle versanden, sondern als Teil einer systematischen Rechenschaftspflicht verstanden werden.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für die Strafverfolgung von Folterbeteiligten außerhalb internationaler Sondergerichte und zeigt, was nationale Rechtssysteme leisten können, wenn der politische Wille vorhanden ist. Es stellt sich die Frage, welche anderen Verantwortlichen des Assad-Regimes noch in westlichen Ländern leben und bislang unbehelligt geblieben sind. Für Demokratien weltweit bedeutet dieses Urteil: Wer Menschen foltern lässt, kann sich nicht darauf verlassen, dass Grenzen dauerhaft schützen.