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Saturday, 26. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

ADHS-Urteil: Kopfhörer verweigert – Behörde muss Entschädigung zahlen

Eine Polizeimitarbeiterin mit ADHS hat vor Gericht erfolgreich durchgesetzt, dass ihr Arbeitgeber Kopfhörer als Konzentrationshilfe hätte genehmigen müssen. Das Gericht wertete die Verweigerung als Benachteiligung wegen einer Behinderung und sprach eine Entschädigung zu. Das Urteil stärkt die Rechtsposition von Beschäftigten mit ADHS: Angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz sind keine Gefälligkeit, sondern ein einklagbarer Anspruch. Gerade in Behörden und öffentlichen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern könnte diese Entscheidung dazu beitragen, dass bestehende Rechte endlich auch gelebt werden.

Menschen mit ADHS kämpfen in vielen Arbeitsverhältnissen täglich darum, dass ihre Bedürfnisse überhaupt ernst genommen werden – oft ohne Unterstützung und ohne Lobby. Dieses Urteil macht deutlich, dass das Antidiskriminierungsrecht auch für neurodivergente Menschen gilt und nicht auf dem Papier stehen bleiben darf. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass der Zugang zu fairen Arbeitsbedingungen nicht vom guten Willen einzelner Vorgesetzter abhängt, sondern rechtlich einklagbar ist.

Das Urteil ist ein konkreter Schritt hin zu mehr Teilhabe neurodiverser Menschen im Arbeitsleben – auch im öffentlichen Dienst, der eigentlich Vorbild sein sollte. Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern, ob Behörde oder kommunaler Betrieb, müssen sich fragen, ob sie ähnliche Anträge bisher einfach abgelehnt haben. Nachteilsausgleiche sind keine Sonderbehandlung, sondern Grundvoraussetzung für echte Chancengleichheit. Beratungsstellen und Gewerkschaften können dieses Urteil jetzt als konkretes Argument nutzen.