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Thursday, 17. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

AfD-„Patriotismusklausel" bedroht Vereinsfinanzierung

In Sachsen-Anhalt plant die AfD eine sogenannte Patriotismusklausel, die zivilgesellschaftliche Organisationen von staatlicher Förderung ausschließen würde, wenn sie diese Klausel nicht unterzeichnen. Besonders Vereine aus den Bereichen Antirassismus und Demokratieförderung wären davon betroffen. Das Modell zeigt eine Strategie, demokratische Strukturen nicht durch offene Verbote, sondern durch gezielte Finanzierungsabhängigkeiten zu schwächen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sollten Zivilgesellschaft und Kommunalpolitik wachsam sein, welche Fördervoraussetzungen künftig politisch verhandelt werden.

Zivilgesellschaft ist kein Luxus, sondern das Rückgrat einer funktionierenden Demokratie – sie füllt Lücken, die der Staat lässt, und schützt Gruppen, die sonst keine Stimme hätten. Wer Finanzierung an politische Loyalitätserklärungen knüpft, zerstört genau diese Unabhängigkeit und schafft ein Klima der Selbstzensur. Für Menschen, die auf zivilgesellschaftliche Strukturen angewiesen sind – Migrierte, queere Menschen, sozial Benachteiligte – wäre das ein direkter Angriff auf ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Das Muster, das hier sichtbar wird, ist nicht neu: Wer Geld kontrolliert, kontrolliert Meinung und Handlungsspielraum. Sachsen-Anhalt könnte als Blaupause dienen, die andere Bundesländer – darunter auch Mecklenburg-Vorpommern mit seiner starken AfD-Präsenz – betreffen könnte. Vereine und Engagierte sollten jetzt prüfen, wie abhängig sie von staatlicher Förderung sind, und alternative Finanzierungsmodelle wie Genossenschaften oder Crowdfunding stärken. Bundespolitisch braucht es gesetzliche Schutzrahmen, die Förderentscheidungen politisch unabhängig halten.