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Tuesday, 23. June 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

AfD unter Druck: TU Berlin knickt bei Studienkongress ein

Die TU Berlin versuchte, vierzehn Programmpunkte eines linken Studierendenkongresses auf Druck einer von der AfD beauftragten Kanzlei abzusagen – obwohl das angerufene Neutralitätsgebot rechtlich schlicht nicht anwendbar war. Erst öffentlicher Widerstand brachte die Hochschulleitung zum Rückzug, allerdings mit Kompromissen, die den Druck sichtbar werden lassen. Das Muster ist bekannt: Statt Wissenschaftsfreiheit aktiv zu verteidigen, geben Institutionen politischen Druck an die Schwächeren in der Hierarchie weiter. Für Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich dieselbe Frage: Wer schützt Studierende und Lehrende, wenn externe Akteure über Anwälte Einschüchterungsdruck aufbauen?

Wenn Hochschulleitungen auf anwaltliche Drohbriefe mit Selbstzensur reagieren, schwächt das die Wissenschaftsfreiheit als gesellschaftliche Errungenschaft – unabhängig davon, welche politische Farbe die veranstaltenden Studierenden haben. Die Strategie, Institutionen durch Klagedrohungen zur vorauseilenden Einschränkung zu bewegen, funktioniert nur, wenn diese Institutionen mitspielen. Eine wehrhafte Demokratie braucht Hochschulen, die ihre Schutzfunktion gegenüber Studierenden und Wissenschaftlerinnen ernst nehmen.

Das Geschehen an der TU Berlin zeigt exemplarisch, wie autoritäre Akteure demokratische Strukturen nicht frontal angreifen, sondern durch juristische Nadelstiche aushöhlen. Hochschulen – auch in Mecklenburg-Vorpommern – sollten klare interne Verfahren entwickeln, wie sie mit politisch motivierten Klagedrohungen umgehen, ohne dabei die eigenen Mitglieder preiszugeben. Das Berliner Beispiel macht deutlich: Wer kein Neutralitätsgebot hat, sollte sich auch nicht auf eines berufen.