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Thursday, 17. September 2026
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International

Armenien: Regierung klagt Kirchenoberhaupt Karekin II. an

In Armenien hat die Regierung unter Ministerpräsident Nikol Paschinjan erstmals in der Geschichte des Landes ein kirchliches Oberhaupt vor Gericht geladen: Katholikos Karekin II., Primas der Armenisch-Apostolischen Kirche, muss sich einem Verfahren stellen. Der Schritt steht im Kontext einer umfassenden Neuausrichtung des Landes, das seinen Abstand zu Russland vergrößert und gleichzeitig rechtsstaatliche Strukturen gegenüber traditionellen Autoritäten stärkt. In der armenischen Gesellschaft wird der Prozess kontrovers diskutiert, da die Kirche historisch als moralisch unantastbare Institution gilt. Für die europäische Demokratie ist der Fall ein Beispiel dafür, wie junge Demokratien die Trennung von Staat und Kirche institutionell festigen können.

Die rechtliche Gleichstellung kirchlicher Würdenträger vor staatlichen Gerichten ist ein Zeichen funktionierender Gewaltenteilung und stärkt das Prinzip, dass niemand über dem Gesetz steht. Für eine offene Gesellschaft ist es bedeutsam, wenn religiöse Institutionen denselben rechtsstaatlichen Regeln unterworfen werden wie alle anderen Akteure. Dieser Prozess kann als Signal für eine zunehmende Entflechtung von Staatsräson und religiöser Autorität in postsowjetischen Gesellschaften gelesen werden.

Der Fall illustriert, wie Demokratisierungsprozesse im postsowjetischen Raum auch etablierte Machtzentren wie die Kirche herausfordern und neu verorten. Armeniens Annäherung an europäische Werte geht offenbar mit einer aktiven Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion einher. Für europäische Beobachter bietet dieser Prozess wichtige Einblicke, wie Rechtsstaatlichkeit in Transformationsgesellschaften durchgesetzt werden kann – und welche gesellschaftlichen Widerstände damit verbunden sind.