Armenien: Regierung klagt Kirchenoberhaupt Karekin II. an
Die rechtliche Gleichstellung kirchlicher Würdenträger vor staatlichen Gerichten ist ein Zeichen funktionierender Gewaltenteilung und stärkt das Prinzip, dass niemand über dem Gesetz steht. Für eine offene Gesellschaft ist es bedeutsam, wenn religiöse Institutionen denselben rechtsstaatlichen Regeln unterworfen werden wie alle anderen Akteure. Dieser Prozess kann als Signal für eine zunehmende Entflechtung von Staatsräson und religiöser Autorität in postsowjetischen Gesellschaften gelesen werden.
Der Fall illustriert, wie Demokratisierungsprozesse im postsowjetischen Raum auch etablierte Machtzentren wie die Kirche herausfordern und neu verorten. Armeniens Annäherung an europäische Werte geht offenbar mit einer aktiven Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion einher. Für europäische Beobachter bietet dieser Prozess wichtige Einblicke, wie Rechtsstaatlichkeit in Transformationsgesellschaften durchgesetzt werden kann – und welche gesellschaftlichen Widerstände damit verbunden sind.