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Sunday, 27. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Bundesregierung will Vergesellschaftung von Wohnungen verbieten

Die Bundesregierung plant ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungen von privatem Wohnraum bundesweit verbieten würde – fünf Jahre nachdem Berliner Bürger:innen per Volksentscheid genau das gefordert hatten. Verfassungsrechtliche Experten sehen darin einen problematischen Eingriff in Landeskompetenzen und eine faktische Aushöhlung direktdemokratischer Entscheidungen. Der Vorgang zeigt, wie bundespolitische Mehrheiten rechtliche Zuständigkeiten nutzen können, um unerwünschte Ergebnisse auf Landesebene zu blockieren. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das relevant: Wer heute Volksbegehren oder kommunale Wohnungsinitiativen startet, muss damit rechnen, dass Bundesgesetzgebung solche Ergebnisse nachträglich unterlaufen kann.

Der Plan greift in einen zentralen demokratischen Prozess ein: Bürgerinnen und Bürger hatten sich mit klarer Mehrheit für ein Instrument ausgesprochen, das Wohnraum der Spekulation entziehen soll. Wenn der Bund solche Volksentscheide nachträglich aushebelt, schwächt das das Vertrauen in direktdemokratische Beteiligung. Besonders für Menschen mit niedrigen Einkommen, die unter Wohnungsknappheit leiden, bedeutet das eine weitere Schwächung ihrer politischen Einflussmöglichkeiten.

Diese Auseinandersetzung ist ein Lehrstück darüber, wie Verfassungsrecht als politisches Werkzeug eingesetzt werden kann. Ähnlich wie beim Berliner Mietendeckel nutzt die Bundesebene Kompetenzfragen, um Landesentscheidungen zu blockieren. Für die Demokratiepraxis bedeutet das: Volksentscheide verlieren an Verbindlichkeit, wenn sie durch Bundesgesetze umgehbar werden. Die Frage, wer in Deutschland über Wohnraum entscheiden darf, ist auch eine Machtfrage – und sie verdient eine breite gesellschaftliche Debatte.