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Saturday, 26. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

CDU-Bundespartei besteht auf AfD-Kooperationsverbot im Osten

Die CDU-Bundespartei bekräftigt ihr Kooperationsverbot mit der AfD und macht deutlich, dass dieses auch für ostdeutsche Landesverbände ohne Ausnahme gilt. Fraktionschef Thorsten Frei stellt klar, dass es sich dabei um eine verbindliche bundesweite Parteilinie handelt, keinen regionalen Ermessensspielraum. Damit setzt die Parteiführung ein Signal vor anstehenden Landtagswahlkämpfen, in denen entsprechende Forderungen aus ostdeutschen Verbänden erfahrungsgemäß wiederkehren. Für die demokratischen Strukturen im Osten ist diese Klarheit wichtig, weil sie verhindert, dass rechtsextreme Positionen durch Zusammenarbeit mit etablierten Parteien salonfähig gemacht werden.

Das Kooperationsverbot mit der AfD ist kein internes CDU-Managementthema – es ist eine Grundsatzfrage für die demokratische Kultur in Deutschland. Wo Volksparteien anfangen, Koalitionen mit einer Partei zu normalisieren, die Verfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextrem einstufen, verschieben sich demokratische Grenzen dauerhaft. Für Menschen in ostdeutschen Bundesländern, die mit den Folgen dieser Normalisierung täglich leben, steht dabei mehr auf dem Spiel als für politische Beobachter in Berlin.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die AfD seit Jahren drittstärkste oder stärkere Kraft im Landtag – die Frage, wie andere Parteien mit ihr umgehen, ist keine abstrakte Bundespolitik. Der Beschluss der CDU-Spitze stärkt kurzfristig das Rückgrat östlicher Landesverbände gegenüber innerparteilichem Druck. Langfristig bleibt die entscheidende Frage: Reichen Kooperationsverbote aus, oder braucht es aktive Demokratiearbeit in der Fläche, um die gesellschaftliche Attraktivität der AfD zu verringern?