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Thursday, 17. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Chrupalla in MV: Anzeige wegen antiziganistischer Äußerung

Nach einem AfD-Wahlkampfauftritt in Grimmen hat der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Strafanzeige gegen AfD-Chef Tino Chrupalla wegen Volksverhetzung gestellt. Der Vorwurf: die Verwendung des antiziganistischen Begriffs 'Zigeuner'. Der Fall verdeutlicht, dass zivilgesellschaftliche Organisationen ein wirksames Mittel besitzen, um rassistische Äußerungen im öffentlichen Raum rechtlich zu sanktionieren. Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern muss nun entscheiden, ob Wahlkampfrhetorik eine Grenze kennt.

Sinti und Roma gehören zu den am stärksten marginalisierten Minderheiten in Deutschland – ihre Stimmen verschwinden regelmäßig aus dem politischen Diskurs. Wenn eine Organisation wie der Zentralrat Strafanzeige stellt, nutzt sie das Recht als Schutzinstrument für Menschen ohne politische Lobby. Das stärkt den Rechtsstaat genau dort, wo er gebraucht wird: als Grenze für Hassrede im öffentlichen Raum.

Dieser Fall zeigt, wie antiziganistische Sprache aus der politischen Mitte heraus normalisiert wird – und was dagegen getan werden kann. Mecklenburg-Vorpommern ist nicht zufällig Schauplatz: Die Region ist seit Jahren ein Feld, auf dem rechte Parteien ihre Deutungshoheit ausweiten. Die Strafanzeige ist ein Signal, dass demokratische Gegenstrategien wirken können. Ob die Justiz handelt, wird zeigen, wie ernst der Rechtsstaat diesen Schutz nimmt.