Diplomatische Immunität schützt nicht vor Arbeitsrechtsklage
Diese Urteile stärken das Prinzip der Rechtsgleichheit: Auch besonders vulnerable Arbeitnehmerinnen können nun effektiv auf rechtlichem Weg Schutz einfordern, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber diplomatische Privilegien genießt. Sie senden ein klares Signal, dass staatlich gewährte Immunitäten nicht zur systematischen Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden dürfen.
Die Entscheidungen aus London und Genf könnten internationale Maßstäbe setzen und andere Länder – auch EU-Mitgliedstaaten – dazu bewegen, ihre eigene Rechtspraxis zu überdenken. Deutschland und die EU sind gefordert zu prüfen, ob vergleichbare Schutzlücken im eigenen Arbeits- und Aufenthaltsrecht für migrantische Hausangestellte bei Diplomaten bestehen. Die Urteile zeigen, wie internationale Gerichte zivilgesellschaftliche Klagen nutzen, um strukturelle Machtungleichgewichte zu korrigieren.