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Monday, 22. June 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Doppelpass: Fast alle Neubürger behalten alte Staatsbürgerschaft

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2024 behalten fast alle neu eingebürgerten Deutschen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft – und das aus nachvollziehbaren Gründen: emotionale Bindungen, Eigentumsrechte im Ausland oder schlicht das Gefühl, mehrere Heimaten zu haben. Die Neuregelung erkennt an, was viele Eingewanderte längst leben: dass Identität nicht aufgeteilt werden muss. Für demokratische Teilhabe ist das ein echter Fortschritt, denn wer eingebürgert ist, kann wählen, kandidieren und sich auf Augenhöhe einbringen.

Die Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft spiegelt eine reifere Vorstellung von Zugehörigkeit wider: Menschen müssen sich nicht mehr zwischen zwei Identitäten entscheiden, um vollständige Bürgerinnen und Bürger zu sein. Das stärkt die demokratische Teilhabe von Millionen Menschen, die bisher aus Angst vor dem Verlust ihrer Herkunftsrechte auf die Einbürgerung verzichtet haben. Eine Gesellschaft, die Mehrfachidentitäten rechtlich anerkennt, kommt dem Versprechen gleicher Rechte für alle einen wichtigen Schritt näher.

Die Reform zeigt, dass Rechtsstaat und Zugehörigkeitspolitik direkt zusammenhängen: Wer eingebürgert ist, kann wählen, sich kandidieren lassen und politisch mitgestalten. Besonders in Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern, wo die Debatte über Migration oft von Ausgrenzung geprägt ist, verdeutlichen solche Zahlen, dass Eingewanderte aktiv Teil der Gesellschaft werden wollen. Die Frage ist nun, wie Kommunen und Behörden die Einbürgerungsverfahren so gestalten, dass sie einladend statt abschreckend wirken.