EU-Asylpakt: Zwei unterschätzte Fortschritte für Geflüchtete
Ein verbindlicher Solidaritätsmechanismus auf EU-Ebene stärkt das Prinzip der geteilten Verantwortung und verhindert, dass einzelne Staaten wie bisher Schutzsuchende einfach ignorieren oder blockieren. Einklagbare Rechte für Asylsuchende sind ein zentrales Element des Rechtsstaatsprinzips und schützen besonders vulnerable Personengruppen vor willkürlicher Behandlung. Beides sind Bausteine einer europäischen Demokratie, die auf gemeinsamen Grundrechten und Solidarität beruht.
Der Artikel zeigt, dass selbst umstrittene Rechtssetzung auf EU-Ebene Fortschritte enthalten kann, die zivilgesellschaftliche Akteure strategisch nutzen sollten. Für Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern bedeutet der Solidaritätsmechanismus, dass Aufnahmedruck besser verteilt werden kann und nicht allein an Außengrenzen-Staaten hängenbleibt. Die neu kodifizierten Rechte eröffnen Rechtshilfeorganisationen konkrete Klagemöglichkeiten, um Schutzberechtigte vor Ort besser zu unterstützen.