EU einigt sich auf neue Abschieberegeln und Drittstaatenzentren
Die Verlagerung von Abschiebezentren in Drittstaaten berührt grundlegende Fragen des Rechtsstaats und des internationalen Flüchtlingsschutzes. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass auch in solchen Einrichtungen europäische Grundrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention vollständig gewährleistet bleiben. Die politische Debatte darüber, wie Europa Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik verbinden kann, ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in allen Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung.
Die EU-Einigung ist Teil einer breiteren Neuausrichtung europäischer Migrationspolitik, die zunehmend auf Auslagerung und Drittstaatenkooperation setzt. Für Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern als Transitregion im Ostseeraum sind europäische Asylentscheidungen unmittelbar spürbar. Zivilgesellschaftliche Akteure und Kommunen sind gefordert, sich in den demokratischen Diskurs über humane und rechtskonforme Umsetzung aktiv einzubringen.