EU einigt sich weitgehend auf neue Rückführungsverordnung
Die Verlagerung von Abschiebezentren außerhalb der EU berührt zentrale Fragen des Rechtsstaats und der Menschenwürde, die für eine offene Gesellschaft konstitutiv sind. Ob solche Zentren mit europäischem Grundrechtsschutz vereinbar sind, wird die zivilgesellschaftliche Debatte in den kommenden Monaten bestimmen. Transparente parlamentarische Kontrolle und eine starke Zivilgesellschaft sind entscheidend, um Grundrechte auch in diesem Verfahren zu sichern.
Die EU-Rückführungsverordnung ist ein Schlüsselelement des Europäischen Migrationspakts und wird die Asylpolitik aller Mitgliedstaaten verbindlich prägen. Für Deutschland und MV bedeutet das veränderte rechtliche Rahmenbedingungen bei der Bearbeitung abgelehnter Asylanträge. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Kommunen sollten die laufenden Verhandlungen beobachten, da die Umsetzung konkrete lokale Folgen haben wird. Die offene Frage im Verhandlungsprozess zeigt, dass zivilgesellschaftlicher Druck auf europäischer Ebene noch Wirkung entfalten kann.