EU lockert Gentechnik-Regeln: Kennzeichnungspflicht fällt weg
Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht schränkt das Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen – ein Grundpfeiler mündiger Teilhabe am Markt. Zugleich öffnet das Ende des Patentverbots potenziell die Tür für Abhängigkeiten von Saatgutkonzernen, was insbesondere kleinere Agrarbetriebe und Biobauern unter Druck setzen könnte.
Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinem starken Agrarsektor und wachsenden Ökolandbauanteil ist diese Entscheidung konkret relevant: Bauernhöfe müssen sich künftig aktiv informieren, ob verwendetes Saatgut NGT-basiert ist, da Kennzeichnung nicht mehr verpflichtend ist. Langfristig könnte die Patentierbarkeit neuer Genomtechniken die Marktmacht weniger Konzerne stärken und regionale Züchtungsvielfalt gefährden.