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Sunday, 27. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

EU prüft Finanzierungsentzug für AfD-Dachpartei ESN

Die EU-Behörde für europäische politische Parteien hat ein umfangreiches Dokument vorgelegt, das prüft, ob die Parteienfamilie ESN – der auch die AfD angehört – die Grundwerte der EU verletzt. Ein mögliches Verfahren könnte zur Streichung von zwei Millionen Euro jährlicher EU-Finanzierung und zum Verlust des Parteienstatus führen. Das zeigt, dass europäisches Parteienrecht durchaus Instrumente kennt, um den Missbrauch öffentlicher Mittel durch grundwertefeindliche Akteure zu begrenzen. Ob die nötige rechtliche Substanz und der politische Wille zusammenkommen, wird sich zeigen.

EU-Mittel für politische Parteien sind Steuergelder – und die Frage, ob Parteien diese Mittel erhalten dürfen, die die Grundwerte der Union aktiv untergraben, ist keine bürokratische Kleinigkeit, sondern eine Grundsatzentscheidung über die Selbstverteidigung der Demokratie. Das Verfahren zeigt, dass der Rechtsstaat Werkzeuge hat, die tatsächlich genutzt werden können. Für Menschen, die Demokratie als gelebte Praxis begreifen, ist das ein ermutigender Schritt – auch wenn er lange gedauert hat.

Das Prüfverfahren gegen die ESN ist ein Testfall für die Frage, wie ernst die EU ihre eigenen Werte nimmt. Gelingt der Ausschluss, setzt das ein Signal: Wer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit systematisch aushöhlt, verliert den Anspruch auf öffentliche Förderung. Für Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD regelmäßig über 25 Prozent erzielt, ist das politisch relevant. Die Frage ist nicht nur rechtlicher Natur – sondern auch: Welche demokratischen Spielregeln gelten, wenn eine Partei diese Regeln selbst ablehnt?