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Tuesday, 22. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

EuGH stärkt EU-Grundwerte: Wer hat dieses Urteil erkämpft?

Der Europäische Gerichtshof hat im April 2026 erstmals einen direkten Verstoß gegen die EU-Grundwerte nach Artikel 2 des EU-Vertrags festgestellt – konkret gegen Ungarn. Dieses Urteil ist kein Zufall, sondern das Ergebnis jahrelanger Arbeit von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und europäischen Institutionen. Es zeigt, dass demokratische Grundwerte verteidigt werden können, wenn viele gemeinsam Druck machen. Für Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das: Europa ist kein abstraktes Konstrukt, sondern ein Schutzraum, den engagierte Menschen aktiv mitgestalten.

Wenn der EuGH Grundwerte wie Demokratie und Menschenwürde einklagbar macht, bekommen Menschen in illiberal regierten EU-Ländern ein konkretes Werkzeug in die Hand – das ist kein abstraktes Rechtsproblem, sondern eine Frage von Schutz und Würde. Für eine offene Gesellschaft bedeutet dieses Urteil: Europäisches Recht kann tatsächlich als Schutzschild gegen autoritäre Rückschritte wirken, wenn Zivilgesellschaft und Institutionen gemeinsam handeln. Wer glaubt, dass EU-Recht nur Bürokratie ist, verkennt, wie viel politischer Kampf in solchen Entscheidungen steckt.

Das Urteil zeigt, dass demokratische Werte in der EU keine Selbstverständlichkeit sind, sondern aktiv verteidigt werden müssen – von Bürgerrechtsbewegungen genauso wie von Gerichten. Für Mecklenburg-Vorpommern, wo antidemokratische Kräfte seit Jahren stark sind, ist relevant: Europäisches Recht kann lokalen Demokratieakteuren Rückhalt geben, wenn nationale Politik versagt. Die Frage, wer an der Interpretation von Grundwerten beteiligt ist – und wer ausgeschlossen bleibt –, ist eine Machtfrage, die auch ostdeutsche Erfahrungen betrifft.