EuGH: Stigmatisierung queerer Menschen verletzt EU-Grundwerte
Gerichte, die Grundrechte auch für gesellschaftliche Minderheiten durchsetzen, stärken das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit insgesamt – nicht nur für die unmittelbar Betroffenen. Wer Diskriminierung von einer Gruppe toleriert, schwächt den Schutz für alle. Gerade in Regionen, in denen queere Menschen besonders sichtbarer Feindseligkeit ausgesetzt sind, schafft ein solches Urteil wichtige normative Rückendeckung.
In Mecklenburg-Vorpommern, wo rechtsextreme Strukturen in manchen Orten bis in die Gemeinderäte reichen, hat dieses Urteil konkrete Bedeutung: Es macht deutlich, dass EU-Recht queere Menschen schützt, auch wenn lokale Mehrheiten das nicht wollen. Zivilgesellschaftliche Gruppen wie queere Beratungsstellen und Antidiskriminierungsstellen können das Urteil als Argumentationsbasis nutzen. Langfristig stellt sich die Frage, wie europäisches Recht in der ostdeutschen Fläche tatsächlich ankommt und durchgesetzt wird.