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Tuesday, 23. June 2026
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International

Ex-Anklägerin fordert EU-Schutzgesetz gegen US-Sanktionen auf IStGH

Eine frühere IStGH-Anklägerin fordert ein EU-weites Schutzgesetz gegen US-Sanktionen, die seit Februar 2025 gegen elf Gerichtsmitglieder verhängt wurden. Hintergrund sind Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen israelische Regierungsmitglieder. Die EU steht damit vor einer wegweisenden Entscheidung: Entweder sie verteidigt aktiv die Unabhängigkeit internationaler Rechtsinstitutionen oder sie riskiert deren dauerhafte Schwächung. Für Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern bedeutet eine starke europäische Antwort auch den Schutz des regelbasierten Völkerrechts, auf dem Sicherheit und Demokratie in der Region aufbauen.

Ein funktionierender Internationaler Strafgerichtshof ist eine Grundlage für globale Gerechtigkeit und die Ahndung schwerster Menschenrechtsverletzungen. Wenn Sanktionen gegen Richter und Ankläger eingesetzt werden, um internationale Rechtsprechung zu unterbinden, gefährdet das den Kern des Völkerrechts und damit eine offene, regelbasierte Weltordnung, von der auch Deutschland unmittelbar profitiert.

Die Forderung nach einem EU-Schutzstatut zeigt, dass Europa aktiv Verantwortung für die Verteidigung multilateraler Institutionen übernehmen muss. Eine geschlossene europäische Antwort auf extraterritoriale US-Sanktionen wäre ein starkes Signal für die Souveränität des Völkerrechts. Konkret könnten Blocking-Statuten, wie sie die EU bereits im Kontext des Iran-Embargos entwickelt hat, als Modell dienen und die Unabhängigkeit des IStGH langfristig sichern.