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Thursday, 17. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Ex-Meta-Manager: Zuckerberg stellte Wachstum über Kinderschutz

Ein ehemaliger Meta-Ingenieur bestätigt vor US-Gericht, was viele Eltern und Fachleute seit Jahren vermuten: Konzernwachstum hatte bei Meta Vorrang vor dem Schutz von Kindern. 29 US-Bundesstaaten klagen gegen den Konzern wegen psychischer Schädigung junger Nutzerinnen und Nutzer sowie illegaler Datenweitergabe von Minderjährigen. Das Verfahren könnte erstmals verbindliche Strukturveränderungen für Facebook und Instagram erzwingen – und zeigt, dass konsequente staatliche Regulierung gegenüber Tech-Konzernen möglich ist. Für Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern stellt sich die Frage, ob auch hiesige Politik bereit ist, Jugendschutz im Netz mit echten Konsequenzen durchzusetzen.

Der Prozess stellt eine der bedeutendsten rechtlichen Auseinandersetzungen darüber dar, wie kommerzielle Plattforminteressen mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen kollidieren – und wer die Macht hat, das zu ändern. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass digitale Infrastruktur nicht ausschließlich nach Wachstumslogik gestaltet wird, sondern Grundrechte und Schutzpflichten gegenüber Minderjährigen verbindlich durchgesetzt werden. Das Verfahren zeigt, dass zivilgesellschaftlicher Druck und staatliche Klagen als Korrektiv gegenüber Tech-Konzernen wirksam sein können.

Auch in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern nutzen Kinder und Jugendliche täglich Instagram und Facebook – die Ergebnisse dieses Prozesses könnten über US-Regulierung hinaus europäische Plattformregeln unter Druck setzen und den Digital Services Act der EU stärken. Schulen, Eltern und Jugendeinrichtungen in der Region stehen vor denselben Fragen: Wie schützt man junge Menschen vor manipulativer Plattformgestaltung? Der Prozess liefert konkrete Belege, die auch hierzulande medienpolitische Debatten antreiben sollten.