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Thursday, 17. September 2026
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Familie aus Sierra Leone in Warin kämpft um ihr Bleiberecht

Eine Familie aus Sierra Leone hat in Warin echte Wurzeln geschlagen: Die Kinder sind in Schule und Gemeinschaft angekommen, die Mutter hat Lesen und Schreiben gelernt – das ist keine Selbstverständlichkeit und verdient Anerkennung. Trotzdem droht die Abschiebung, obwohl die Fluchtgründe, darunter die Bedrohung durch Genitalverstümmelung, schwer wiegen. Der Fall macht deutlich, dass bürokratische Entscheidungen oft an der Lebensrealität vor Ort vorbeigehen – und dass lokale Unterstützerinnen und Unterstützer sowie zivilgesellschaftliche Netzwerke in Nordwestmecklenburg jetzt gefragt sind, diese Familie nicht allein zu lassen.

Wenn Menschen, die alles darangesetzt haben, sich zu integrieren, trotzdem abgeschoben werden sollen, stellt das die Glaubwürdigkeit von Integrationsbemühungen insgesamt infrage. Für eine offene Gesellschaft ist es ein Prüfstein, ob rechtliche Verfahren die tatsächliche Lebenssituation von Menschen ausreichend berücksichtigen – gerade dann, wenn Kinder betroffen sind, die hier aufgewachsen sind. Der Fall Warin ist kein Einzelfall, sondern steht stellvertretend für strukturelle Schwächen im Asylsystem.

Nordwestmecklenburg ist keine abstrakte Verwaltungseinheit, sondern ein Raum, in dem Menschen leben, Schulen besuchen und Nachbarschaften bilden. Wenn integrierte Familien abgeschoben werden, verlieren Kommunen konkrete Menschen – und das Vertrauen in staatliche Zusagen. Für Sozialarbeit und Kommunalpolitik in der Region stellt sich die Frage, welche rechtlichen Instrumente und zivilgesellschaftlichen Netzwerke existieren, um in solchen Fällen wirksam einzugreifen. Bleiberechtsregelungen wie die sogenannte Bleiberechtsperspektive für gut integrierte Familien müssten konsequenter angewendet werden.