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Wednesday, 16. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Frankreich: Verfassungsgericht kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Der französische Verfassungsrat hat ein generelles Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige als verfassungswidrig eingestuft, weil es die Kommunikationsfreiheit von Minderjährigen unverhältnismäßig einschränkt. Das zeigt: Jugendschutz im Netz braucht differenzierte Lösungen statt pauschaler Verbote. Das Schulhandyverbot wurde hingegen bestätigt und bleibt gültig. Die Debatte verlagert sich nun auf die Frage, wie wirksame Altersverifizierung technisch und rechtlich umgesetzt werden kann.

Das Urteil zeigt, dass Jugendschutz und Grundrechte kein Widerspruch sein müssen – aber sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen. Pauschale Verbote greifen tief in die Kommunikationsfreiheit junger Menschen ein, die das Netz längst als Raum für politische Teilhabe, Vernetzung und Identitätsbildung nutzen. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend: Schutz darf nicht bedeuten, dass Jugendliche von Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung des französischen Verfassungsrats setzt einen wichtigen europäischen Maßstab für die Regulierung sozialer Medien. Deutschland und die EU diskutieren ähnliche Maßnahmen – das Urteil macht deutlich, dass Minderheitenrechte und Grundrechte von Kindern auch im digitalen Raum gelten. Regulierungsansätze sollten künftig stärker auf Medienkompetenz und Plattformverantwortung setzen als auf pauschale Verbote.