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Sunday, 13. September 2026
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International

Frankreichs Social-Media-Verbot für Kinder gescheitert – was nun?

Frankreichs Verfassungsrat hat das geplante Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren als rechtlich unzureichend eingestuft und gekippt. Präsident Macron plant eine überarbeitete Version bis Frühjahr 2027. Die Entscheidung lenkt den Blick verstärkt auf europäische Regulierungsansätze, insbesondere den Digital Services Act, der bereits einen Rahmen für den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum bietet. Für Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland unterstreicht die Debatte die Dringlichkeit, tragfähige und rechtssichere Konzepte zum Schutz junger Menschen in sozialen Netzwerken zu entwickeln.

Die Frage, wie Gesellschaften Kinder vor den nachweisbaren Risiken exzessiver Social-Media-Nutzung schützen, ohne Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Privatsphäre einzuschränken, ist eine der zentralen Herausforderungen digitaler Demokratien. Dass ein nationales Gericht hier auf verhältnismäßigere Alternativen verweist, stärkt langfristig die Qualität der Regulierung. Eine europäisch koordinierte Antwort, die Plattformen stärker in die Pflicht nimmt, wäre gesellschaftlich wirksamer als nationale Alleingänge.

Die Entscheidung des französischen Verfassungsrats ist ein wichtiger Hinweis für die EU: Pauschale Verbote ohne technisch ausgereifte Umsetzung scheitern an rechtsstaatlichen Grundsätzen. Für die europäische Digitalpolitik bedeutet das, dass Regulierung präzise, verhältnismäßig und plattformseitig verankert sein muss. Der Digital Services Act bietet dafür bereits eine Grundlage, deren konsequente Anwendung nun stärker in den Fokus rückt.