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Monday, 21. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Geheimdienstreform: Neue Befugnisse im Notstand kaum geregelt

Die geplante Reform der deutschen Nachrichtendienste würde diesen erstmals operative Befugnisse einräumen, die bisher der Polizei vorbehalten waren. Kritisch ist dabei, dass der Gesetzentwurf nicht regelt, wie diese neuen Befugnisse im Notstandsfall kontrolliert werden sollen. Gerade in Ausnahmesituationen fehlen klare Grenzen und parlamentarische Kontrollmechanismen, was demokratische Grundrechte gefährden könnte. Bürgerinnen und Bürger sollten verlangen, dass ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter diese Lücken vor einer Verabschiedung des Gesetzes schließen.

Wenn Geheimdienste operative Befugnisse erhalten, die bisher der Polizei vorbehalten waren, verschiebt sich die Machtbalance zulasten von Bürgerrechten – besonders in Krisenzeiten, in denen Kontrolle am schwersten durchzusetzen ist. Funktionierende demokratische Gesellschaften brauchen klare Regeln dafür, wer im Notfall welche Macht hat und wie diese kontrolliert wird. Eine schlecht verzahnte Gesetzgebung schafft Graubereiche, die erfahrungsgemäß zu Lasten derjenigen gehen, die ohnehin wenig Lobby haben.

Geheimdienstreformen betreffen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger, werden aber meist ohne breite gesellschaftliche Debatte beschlossen. Die hier analysierte Lücke zwischen Notstandsverfassung und neuem Nachrichtendienstrecht ist kein technisches Detailproblem, sondern eine demokratische Sollbruchstelle. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Parlamente – auch auf Landesebene – sollten diese Reform aktiv begleiten und auf rechtssichere Formulierungen bestehen.