Direkt zum Inhalt
minutentakt.
Thursday, 6. August 2026
Ticker
Demokratie & Zivilgesellschaft

Gewaltschutz per Fußfessel: Bundestag beschloss – Schutz kommt erst 2027

Der Bundestag hat ein verbessertes Gewaltschutzgesetz mit elektronischen Fußfesseln für Täter häuslicher Gewalt verabschiedet, doch das Inkrafttreten wurde auf 2027 verschoben. Behördliche Vorbereitungen und eine verzögerte Unterzeichnung des Bundespräsidenten gelten als Gründe. Für betroffene Frauen bedeutet das konkret: Sie warten weiter auf einen Schutz, den der Staat ihnen längst versprochen hat. Die Verzögerung wirft die Frage auf, wie ernst staatliche Schutzversprechen gegenüber Menschen ohne starke Lobby tatsächlich genommen werden.

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein strukturelles Problem, das vor allem Frauen betrifft – und staatliches Handeln ist hier unmittelbar lebensrettend. Wenn ein beschlossenes Schutzgesetz über ein Jahr lang nicht in Kraft tritt, zeigt das, wie groß die Lücke zwischen politischen Beschlüssen und gelebtem Schutz für die Schwächsten sein kann. Eine funktionierende Demokratie misst sich auch daran, wie schnell sie denjenigen hilft, die am dringendsten Hilfe brauchen.

Die Fußfessel für Täter häuslicher Gewalt ist kein neues Konzept – andere EU-Länder nutzen sie seit Jahren erfolgreich. Deutschland hat lange gezögert, nun kommt die Umsetzung erneut ins Stocken. Für Mecklenburg-Vorpommern, wo Frauenhäuser chronisch unterfinanziert sind und der ländliche Raum ohnehin weniger Schutzangebote bietet, ist jede weitere Verzögerung besonders spürbar. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Frauenhausverbände können jetzt Druck machen, damit die Vorbereitungen tatsächlich 2027 und nicht noch später abgeschlossen sind.