Grundrechtsschutz für queere Menschen: Hubig fordert Verfassungsänderung
Ein erweiterter Grundrechtsschutz stärkt nicht nur queere Menschen, sondern sendet ein Signal, dass der Rechtsstaat alle schützt – auch jene, die gesellschaftlich angreifbar sind. Verfassungsänderungen sind selten und aufwendig, aber sie schaffen dauerhaften Schutz, der nicht durch einfache Mehrheiten wieder kassiert werden kann. Gerade in Zeiten, in denen Grundrechte politisch zur Verhandlungsmasse werden, ist eine klare verfassungsrechtliche Verankerung kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Die Frage, wer im Grundgesetz namentlich vor Diskriminierung geschützt wird, ist eine Machtfrage. Dass queere Menschen bisher nicht explizit genannt sind, ist kein Versehen – es spiegelt historische Ausschlüsse wider, die bis heute wirken. Ein Vorstoß wie dieser muss sich an seinen Taten messen lassen: Folgen Mehrheiten im Bundestag, oder bleibt es bei symbolischer Politik? Für Ostdeutschland, wo queere Menschen besonders häufig Diskriminierung und Gewalt erleben, wäre eine Verfassungsänderung ein konkretes Schutzversprechen.