Hackback-Gesetz: Wenn der Staat zurückschlägt – aber wer schützt uns?
Staatliche Hackback-Befugnisse verschieben die Machtbalance zwischen Sicherheitsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern erheblich – ohne dass klare Kontrollmechanismen erkennbar sind. Wer solche Werkzeuge in staatliche Hände legt, muss auch garantieren, dass sie nicht gegen politische Gegner, Journalistinnen oder zivilgesellschaftliche Organisationen eingesetzt werden. Gerade Menschen ohne politische Lobby – Aktivistinnen, Whistleblower, Minderheiten – tragen das größte Risiko, wenn Behördenmacht digital ausgeweitet wird.
Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass digitale Staatsmacht parlamentarisch kontrolliert und rechtlich präzise begrenzt wird. Der Gesetzentwurf wirft grundlegende Fragen auf: Wer beaufsichtigt die Behörden, wer haftet bei Kollateralschäden, und wie werden unschuldige Dritte geschützt, deren Systeme als Angriffszwischenstationen missbraucht wurden? Zivilgesellschaftliche Organisationen und Datenschutzbeauftragte sollten diesen Prozess aktiv begleiten und für transparente parlamentarische Debatten sorgen.