Direkt zum Inhalt
minutentakt.
Tuesday, 23. June 2026
Ticker
Demokratie & Zivilgesellschaft

Hackback-Gesetz: Wenn der Staat zurückschlägt – aber wer schützt uns?

Der geplante Gesetzentwurf würde Bundesbehörden erlauben, bei Cyberangriffen aktiv in fremde IT-Systeme einzugreifen – eine erhebliche Ausweitung staatlicher Angriffsmacht, die von Datenschutzexperten und Bürgerrechtsorganisationen scharf kritisiert wird. Grundrechtsfragen bleiben im Entwurf weitgehend offen. Parlamentarische Kontrolle und klare rechtliche Grenzen sind unverzichtbar, damit digitale Gefahrenabwehr nicht auf Kosten bürgerlicher Freiheiten geht. Gerade in Ostdeutschland, wo Menschen staatliche Überwachung aus eigener Erfahrung kennen, sollte diese Debatte ernst genommen werden.

Staatliche Hackback-Befugnisse verschieben die Machtbalance zwischen Sicherheitsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern erheblich – ohne dass klare Kontrollmechanismen erkennbar sind. Wer solche Werkzeuge in staatliche Hände legt, muss auch garantieren, dass sie nicht gegen politische Gegner, Journalistinnen oder zivilgesellschaftliche Organisationen eingesetzt werden. Gerade Menschen ohne politische Lobby – Aktivistinnen, Whistleblower, Minderheiten – tragen das größte Risiko, wenn Behördenmacht digital ausgeweitet wird.

Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass digitale Staatsmacht parlamentarisch kontrolliert und rechtlich präzise begrenzt wird. Der Gesetzentwurf wirft grundlegende Fragen auf: Wer beaufsichtigt die Behörden, wer haftet bei Kollateralschäden, und wie werden unschuldige Dritte geschützt, deren Systeme als Angriffszwischenstationen missbraucht wurden? Zivilgesellschaftliche Organisationen und Datenschutzbeauftragte sollten diesen Prozess aktiv begleiten und für transparente parlamentarische Debatten sorgen.