Hass im Netz: Ermittlerstelle bleibt monatelang unbesetzt
Wer Hass im Netz nicht konsequent verfolgt, überlässt den digitalen Raum denjenigen, die andere einschüchtern und mundtot machen wollen – besonders Frauen, Migrantinnen und Aktivistinnen sind betroffen. Eine funktionierende Strafverfolgung bei Hasskriminalität ist keine Formalität, sondern Voraussetzung dafür, dass sich Menschen frei und sicher im öffentlichen Diskurs bewegen können. Wo der Staat seine eigenen Stellen nicht besetzt, signalisiert er: Digitale Gewalt ist keine Priorität.
Der Fall Sachsen-Anhalt zeigt ein bundesweites Muster: Gesetze gegen Hasskriminalität existieren, aber die personellen Ressourcen für die Umsetzung werden nicht bereitgestellt. Für Mecklenburg-Vorpommern stellt sich dieselbe Frage, da rechtsextreme Online-Netzwerke auch hier aktiv sind. Kommunen und Zivilgesellschaft brauchen einen Staat, der digitalen Schutz ernst nimmt – und das setzt ausreichend Personal und politischen Willen voraus.