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Thursday, 24. September 2026
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International

IStGH verurteilt Milizenführer aus Zentralafrika wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat den ehemaligen Seleka-Milizenführer Mahamat Said Abdel Kani wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, darunter Folter und politische Verfolgung in der Zentralafrikanischen Republik in den Jahren 2013 und 2014. Es ist die erste Verurteilung eines Seleka-Mitglieds und setzt die Strafverfolgung beider Konfliktparteien des zentralafrikanischen Bürgerkriegs durch das Gericht konsequent fort. Das Urteil stärkt das Prinzip der internationalen Strafgerichtsbarkeit und sendet ein wichtiges Signal an Täter weltweit. Das Strafmaß wird in einer gesonderten Anhörung bestimmt.

Das Urteil zeigt, dass internationale Strafverfolgung auch Jahre nach Verbrechen gegen die Menschlichkeit greifen kann und damit ein wichtiges Signal für Opfer weltweit sendet. Die Arbeit des IStGH stärkt das Prinzip, dass Straflosigkeit für schwerste Menschenrechtsverletzungen keine Selbstverständlichkeit ist – ein fundamentaler Baustein für eine regelbasierte internationale Ordnung.

Die Verurteilung unterstreicht die Bedeutung multilateraler Institutionen wie des IStGH als Instrument zur Durchsetzung von Völkerrecht und Menschenrechtsnormen. Für Europa und Deutschland, die den Gerichtshof politisch und finanziell unterstützen, ist das Urteil ein Beleg für die Wirksamkeit dieser Investitionen. Langfristig stärkt eine konsequente Strafverfolgung die Abschreckungswirkung gegenüber künftigen Kriegsverbrechern und gibt zivilgesellschaftlichen Akteuren in Konfliktregionen Rückhalt.