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Thursday, 17. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Juristisches Staatsexamen: Wenn Noten nicht messen, was sie sollen

Das juristische Staatsexamen bestimmt, wer Zugang zu Schlüsselpositionen im Rechtssystem bekommt – doch die Prüfungsbewertung ist laut Forschung weder objektiv noch zuverlässig vergleichbar. Das bedeutet: Wer Richterin oder Staatsanwalt wird, hängt auch vom Zufalls­faktor der Korrektur ab. Eine verdeckte Zweitkorrektur könnte schnell für mehr Fairness sorgen und gleichzeitig helfen, die Schwächen des Systems besser zu verstehen.

Ein Prüfungssystem, das vorgibt, nach Leistung zu selektieren, es aber nicht zuverlässig tut, produziert keine Meritokratie – es verstärkt bestehende Ungleichheiten. Wer Zugang zur Justiz und zum Rechtssystem hat, ist keine neutrale Frage: Es geht darum, wessen Perspektiven in Gerichten und Staatsanwaltschaften überhaupt vorkommen. Reformen hier sind demokratiepolitisch relevant, weit über die Juristerei hinaus.

Die Debatte um das Staatsexamen ist keine rein akademische – sie berührt die Frage, wer in diesem Land Recht spricht und wer nicht. Verdeckte Zweitkorrekturen wären ein konkreter, schnell umsetzbarer Schritt zu mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit. Der Deutsche Juristentag im September bietet eine Gelegenheit, aus jahrelangem Streit endlich strukturelle Konsequenzen zu ziehen.