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Saturday, 20. June 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Längere Verjährungsfrist: Mehr Zeit für Gerechtigkeit bei Vergewaltigung

Bundesjustizministerin Hubig will die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von fünf auf zwanzig Jahre verlängern. Der Vorstoß trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Betroffene Jahre oder Jahrzehnte brauchen, bevor sie das Erlebte benennen und rechtliche Schritte einleiten können. Die geplante Änderung ist Teil einer umfassenderen Reform des Sexualstrafrechts und würde Überlebenden sexualisierter Gewalt deutlich mehr Zeit geben, Gerechtigkeit zu suchen. Eine solche Anpassung könnte dazu beitragen, strukturelle Hürden im Zugang zum Recht für besonders verletzbare Menschen abzubauen.

Die bisherige Fünf-Jahres-Frist ignoriert die Realität: Trauma verzögert, Abhängigkeiten schweigen lassen, fehlende Unterstützung hält Betroffene zurück. Eine Verlängerung auf zwanzig Jahre verschiebt die Macht leicht zugunsten derer, die Gerechtigkeit suchen. Das ist kein Gefallen an Opfer-Lobbys, sondern elementarer Rechtsstaat.

Gesetze, die Betroffenen von Sexualgewalt strukturell im Stich lassen, sind keine Ausnahme – sie sind System. Eine Reform der Verjährungsfrist allein reicht nicht, aber sie öffnet Türen. Entscheidend wird sein, ob die Reform auch von mehr Ressourcen für Beratungsstellen, spezialisierte Ermittler und psychosoziale Prozessbegleitung begleitet wird – sonst bleibt die längere Frist auf dem Papier.