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Thursday, 17. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Liechtensteins Parlament für Abtreibungsrecht – Fürst kann es stoppen

Der liechtensteinische Landtag hat mit knapper Mehrheit für eine Volksabstimmung zum Schwangerschaftsabbruch gestimmt – ein Zeichen, dass auch in kleinen Staaten demokratische Mehrheiten für reproduktive Selbstbestimmung entstehen. Allerdings kann der Fürst dieses Ergebnis per Verfassungsrecht blockieren, wie er es bereits einmal getan hat. Das Beispiel macht sichtbar, wie monarchische Machtvorbehalte demokratische Entscheidungen untergraben können – und wessen Körper dabei zum Spielball von Herrschaftsansprüchen werden. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das eine Erinnerung daran, wie wichtig echte demokratische Kontrolle ohne institutionelle Vetospieler ist.

Wenn ein Parlament mit demokratischer Mehrheit entscheidet und ein Fürst das per Veto kippen kann, ist das kein Randphänomen – das ist eine Grundsatzfrage über Demokratie und Selbstbestimmung. Besonders Frauen sind davon betroffen: Ihr Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden, steht hier gegen eine verfassungsrechtlich abgesicherte Machtposition einer Einzelperson. Für eine offene Gesellschaft ist es wichtig, solche Strukturen sichtbar zu machen und zu benennen, wer am Ende das letzte Wort hat – und warum.

Das liechtensteinische Beispiel ist kein exotischer Sonderfall, sondern ein Lehrstück darüber, wie formale Demokratie und tatsächliche Macht auseinanderfallen können. Die Frage, wer Volksabstimmungen zulassen oder verhindern darf, stellt sich auch in anderen europäischen Ländern. Für Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland insgesamt zeigt dieser Fall: Bürgerrechte und reproduktive Selbstbestimmung sind nie dauerhaft gesichert – sie müssen immer wieder politisch erkämpft und verteidigt werden.