Meta einigt sich: Einigung im Musterprozess zu Social-Media-Sucht
Konzerne wie Meta haben Milliarden damit verdient, Aufmerksamkeit – auch die von Kindern – so lange wie möglich auf ihren Plattformen zu binden, unabhängig von den Folgen. Dass nun Gerichte eingreifen, zeigt: Marktmechanismen allein schützen keine vulnerablen Gruppen. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass digitale Räume nicht ausschließlich nach den Profitinteressen weniger Konzerne gestaltet werden, sondern auch Kinderrechte und psychische Gesundheit als Maßstab gelten.
Dieser Fall ist mehr als ein juristischer Vergleich – er ist ein Signal, dass Plattformkonzerne für die Folgen ihrer Designentscheidungen haftbar gemacht werden können. Eltern, Schulen und Fachkräfte in MV, die täglich mit den Folgen exzessiver Social-Media-Nutzung bei Kindern umgehen, brauchen mehr als freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie. Der politische Druck auf EU-Ebene – etwa durch den Digital Services Act – muss durch solche Präzedenzfälle weiter gestärkt werden.