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Friday, 25. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Montenegro: Strafanzeige gegen Investigativjournalistinnen

In Montenegro hat der Direktor des nationalen Geheimdienstes Strafanzeige gegen zwei Investigativjournalistinnen erstattet, die über Einstellungspraktiken und Sicherheitsrisiken beim Geheimdienst berichtet hatten. Europäische Pressefreiheitsorganisationen fordern die Einstellung des Verfahrens und den Schutz journalistischer Quellen. Der Fall zeigt, wie staatliche Stellen Strafrecht als Instrument nutzen, um kritischen Journalismus einzuschüchtern. Da Montenegro im EU-Beitrittsprozess steht, hat die internationale Gemeinschaft konkrete Hebel, um Pressefreiheit als Bedingung einzufordern.

Wenn Journalistinnen für die Aufdeckung von Missständen in Behörden mit Strafverfolgung rechnen müssen, schützt sich Macht vor Kontrolle – auf Kosten der Öffentlichkeit. Der Fall zeigt, wie fragil Pressefreiheit selbst in EU-Beitrittskandidaten ist und warum europäische Solidarität mit bedrohten Medienschaffenden keine Selbstverständlichkeit ist. Für eine offene Gesellschaft gilt: Wer Whistleblower und Journalistinnen verfolgt, schützt nicht die Sicherheit des Staates, sondern die Sicherheit der Mächtigen.

Dieser Fall ist ein Lehrstück über den Einsatz von Geheimnisschutzgesetzen als Werkzeug gegen kritischen Journalismus – ein Muster, das in ganz Europa zu beobachten ist. Der EU-Beitrittsprozess Montenegros bietet konkrete Hebel: Die Europäische Kommission kann und sollte Pressefreiheit als nicht verhandelbare Bedingung behandeln. Zivilgesellschaftliche Organisationen tun gut daran, solche Fälle früh und laut zu machen, bevor der Chilling Effect greift.