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Thursday, 6. August 2026
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Regional MV

MV-Entlastungsgesetz mit 37 Ausnahmen kaum wirksam

Mecklenburg-Vorpommern hat ein Entlastungsgesetz eingeführt, das Unternehmen nach drei Monaten ohne Behördenantwort automatisch als genehmigt behandeln soll. Wegen 37 Ausnahmen greift diese Regelung jedoch ausgerechnet in zentralen Bereichen wie Bau und Investitionsvorhaben nicht. Für Unternehmerinnen und Unternehmer im ländlichen Raum, die ohnehin mit langen Behördenwegen und Fachkräftemangel in Ämtern kämpfen, ändert sich damit im Alltag wenig. Kommunen, Wirtschaftsverbände und Gewerbetreibende sollten jetzt gemeinsam konkret benennen, welche Ausnahmen gestrichen oder vereinfacht werden müssen, damit aus dem Papiergesetz ein Praxisgesetz wird.

Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern entscheidet darüber, ob kleine Betriebe, Handwerker und Investoren in der Fläche des Landes überhaupt eine realistische Grundlage haben. Wenn Gesetze durch Ausnahmen ausgehöhlt werden, untergräbt das das Vertrauen in staatliche Reformfähigkeit – besonders in einer Region, die auf neue Ansiedlungen und lokale Wirtschaftskraft angewiesen ist.

Für Unternehmen in ländlichen Teilen Mecklenburgs und Vorpommerns bedeutet das Gesetz im Alltag oft wenig Veränderung, weil gerade Baugenehmigungen und Investitionsvorhaben unter die Ausnahmen fallen. Die Frage, die sich stellt, ist nicht ob das Gesetz gut gemeint war, sondern warum 37 Ausnahmen zugelassen wurden und welche Lobbys oder Verwaltungsinteressen dahinterstehen. Langfristig braucht MV eine ehrliche Evaluierung dieser Regelungen, mit konkreten Fristen zur Nachbesserung.