MV verabschiedet Klimagesetz – Ziele auf 2045 verschoben
Ein Klimagesetz schafft rechtliche Verbindlichkeit für staatliches Handeln und gibt Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit. Die Verschiebung zentraler Ziele auf 2045 schwächt zwar den Transformationsdruck, verhindert aber nicht, dass das Gesetz als Grundlage für konkrete Förderprogramme, kommunale Wärmepläne und Bürgerenergiegenossenschaften genutzt werden kann. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass solche Gesetze Rechenschaftspflichten erzeugen – und damit demokratische Kontrolle über Klimaversprechen ermöglichen.
Für die Energiewende in MV bedeutet das Gesetz einen Schritt nach vorn, der jedoch hinter dem wissenschaftlich gebotenen Tempo zurückbleibt. Kommunale Energieprojekte und Bürgerenergiegenossenschaften im Land brauchen klare Zielvorgaben als Rückenwind für Investitionen – ein 2045-Ziel schafft zwar einen Horizont, nimmt aber den Druck für die dringend nötige Beschleunigung in diesem Jahrzehnt. Die nächste politische Aufgabe besteht darin, das Gesetz mit konkreten Sektorzielen, Förderprogrammen und einer sozialen Abfederung zu unterlegen, damit die Energiewende in der Fläche ankommt.