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Thursday, 24. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Nachkommen von NS-Verfolgten: New Yorker Juden werden Deutsche

Immer mehr jüdische Nachkommen von NS-Verfolgten in New York beantragen die deutsche Staatsangehörigkeit – als bewusste Rückverbindung zur Familiengeschichte und als Absicherung in politisch unsicheren Zeiten. Deutschland hat dieses Recht auf Einbürgerung für Verfolgte und ihre Nachkommen gesetzlich verankert, und es wird zunehmend genutzt. Das zeigt, dass historische Verantwortung keine abstrakte Geste bleibt, sondern konkrete rechtliche Wirkung entfalten kann. Gleichzeitig wirft der Trend Fragen auf, welche demokratischen Strukturen und Werte Deutschland heute für diese Menschen attraktiv machen – und ob es diese auch für alle hier Lebenden verlässlich sichert.

Wenn Nachfahren von NS-Opfern die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, ist das mehr als ein Verwaltungsakt: Es ist ein Akt der Anerkennung, dass Deutschland aus seiner Geschichte Konsequenzen zieht. Gleichzeitig wirft es die unbequeme Frage auf, warum dieser Weg nur bestimmten Gruppen offensteht – während andere Verfolgte und ihre Nachkommen bis heute keine vergleichbaren Rechte haben. Eine offene Gesellschaft muss diese Ungleichheit benennen und diskutieren.

Deutschland hat mit dem Artikel 116 des Grundgesetzes und dem Staatsangehörigkeitsgesetz Instrumente geschaffen, die historische Schuld zumindest teilweise rechtlich anerkennen. Dass dieses Instrument jetzt verstärkt genutzt wird, zeigt seine praktische Relevanz in einer politisch nervösen Gegenwart. Für die Demokratiepolitik ergibt sich daraus eine Frage: Wie konsequent ist Deutschland bereit, Wiedergutmachung zu buchstabieren – und wer entscheidet, wessen Geschichte dabei zählt?