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Thursday, 6. August 2026
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Erneuerbare Energien & Klima

Neues EEG-Entwurf: Weniger Einschnitte beim Solarstrom vom Dach

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen EEG-Entwurf überarbeitet und ursprünglich geplante Kürzungen bei der Photovoltaik-Förderung für Dachanlagen abgemildert. Der Schritt ist eine direkte Reaktion auf Kritik von Solarbranche, Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen, die vor einbrechenden Neuinstallationen gewarnt hatten. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das ein positives Signal: Stabile Förderbedingungen sind Grundvoraussetzung dafür, dass Genossenschaften und Kommunen weiter in dezentrale Solarinfrastruktur investieren können. Entscheidend wird nun sein, welche konkreten Vergütungssätze und Übergangsregelungen im endgültigen Gesetz verankert werden.

Dachanlagen für Photovoltaik sind ein zentrales Instrument zur demokratisierten Energieerzeugung, weil sie Haushalten ermöglichen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen statt nur Konsumenten zu bleiben. Günstigere Förderbedingungen senken die Einstiegshürden und stärken besonders Bürgerenergiegenossenschaften, die gemeinschaftlich in erneuerbare Energien investieren. Entscheidend bleibt, dass die Förderstruktur sozial gerecht gestaltet wird, damit nicht nur einkommensstarke Eigenheimbesitzer profitieren.

Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinem hohen Anteil an Einfamilienhäusern im ländlichen Raum und aktiven Bürgerenergiegenossenschaften ist die Ausgestaltung des EEG direkt handlungsrelevant. Abgemilderte Einschnitte stabilisieren die Planbarkeit für kommunale Solarprojekte und private Investitionen, die in der Region seit Jahren wachsen. Der nächste Schritt muss sein, die konkreten Vergütungssätze des Entwurfs auf ihre Wirkung für norddeutsche Flächenregionen zu prüfen, wo Netzanbindungskosten und niedrigere Einkommen die Investitionsbereitschaft zusätzlich belasten.