Neues EEG-Entwurf: Weniger Einschnitte beim Solarstrom vom Dach
Dachanlagen für Photovoltaik sind ein zentrales Instrument zur demokratisierten Energieerzeugung, weil sie Haushalten ermöglichen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen statt nur Konsumenten zu bleiben. Günstigere Förderbedingungen senken die Einstiegshürden und stärken besonders Bürgerenergiegenossenschaften, die gemeinschaftlich in erneuerbare Energien investieren. Entscheidend bleibt, dass die Förderstruktur sozial gerecht gestaltet wird, damit nicht nur einkommensstarke Eigenheimbesitzer profitieren.
Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinem hohen Anteil an Einfamilienhäusern im ländlichen Raum und aktiven Bürgerenergiegenossenschaften ist die Ausgestaltung des EEG direkt handlungsrelevant. Abgemilderte Einschnitte stabilisieren die Planbarkeit für kommunale Solarprojekte und private Investitionen, die in der Region seit Jahren wachsen. Der nächste Schritt muss sein, die konkreten Vergütungssätze des Entwurfs auf ihre Wirkung für norddeutsche Flächenregionen zu prüfen, wo Netzanbindungskosten und niedrigere Einkommen die Investitionsbereitschaft zusätzlich belasten.