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Saturday, 26. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

OVG Sachsen-Anhalt: AfD-Mitgliedschaft kann Waffenentzug begründen

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass eine AfD-Mitgliedschaft unter bestimmten Umständen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person in Frage stellen kann, wenn die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das Urteil gibt Behörden ein stärkeres Instrument an die Hand, bestehende Waffenerlaubnisse zu überprüfen. Es verdeutlicht, dass Waffenbesitz und die Zugehörigkeit zu verfassungsschutzrelevanten Organisationen rechtlich nicht getrennt betrachtet werden können. Damit stärkt das Gericht demokratische Schutzstrukturen, ohne dabei ein generelles Parteiverbot auszusprechen.

Wer Zugang zu Waffen hat, trägt besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft – das setzt verlässliche demokratische Grundhaltungen voraus. Dieses Urteil macht deutlich, dass Behörden nicht wegschauen müssen, wenn Mitglieder extremistischer oder verfassungsfeindlicher Organisationen legal bewaffnet sind. Es schützt konkret Menschen, die von politisch motivierter Gewalt bedroht sein können.

Das Urteil hat praktische Konsequenzen für Waffenbehörden in ganz Deutschland, auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD regional stark verankert ist. Kommunale Behörden erhalten damit ein rechtliches Werkzeug, das sie bisher womöglich zögerlich eingesetzt haben. Die Entscheidung stärkt den Handlungsspielraum des Rechtsstaats gegenüber verfassungsfeindlichen Strukturen und könnte als Modell für weitere Bundesländer dienen.