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Saturday, 26. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

OVG Sachsen-Anhalt: AfD-Mitgliedschaft kann Waffenerlaubnis kosten

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat geurteilt, dass eine AfD-Mitgliedschaft als Indiz für mangelnde waffenrechtliche Zuverlässigkeit gewertet werden kann, wenn verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei nachweisbar sind. Behörden erhalten damit einen rechtlichen Spielraum für eine kritischere Prüfung von Waffenerlaubnissen bei Parteimitgliedern. Das Urteil zeigt, dass demokratische Grundwerte auch im Waffenrecht konkrete rechtliche Konsequenzen haben können. Eine Einzelfallprüfung bleibt dabei weiterhin Voraussetzung – pauschale Entzüge sind nicht vorgesehen.

Wer Waffen trägt, trägt besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft – das ist der Kern des deutschen Waffenrechts. Wenn Gerichte nun klarstellen, dass Mitgliedschaft in einer Partei mit nachgewiesenen verfassungsfeindlichen Strukturen die persönliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, schützt das konkret die öffentliche Sicherheit. Das Urteil stärkt den Rechtsstaat dort, wo er am verletzlichsten ist: an der Schnittstelle von bewaffneter Macht und politischem Extremismus.

Das Urteil ist kein Einzelfall, sondern Teil einer wachsenden Debatte darüber, wie Behörden und Gerichte mit dem Erstarken extremistischer Strömungen innerhalb legaler Parteistrukturen umgehen. Für Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD besonders stark ist und der Schusswaffenbesitz im ländlichen Raum weit verbreitet, ist diese Rechtsprechung hochrelevant. Demokratische Institutionen zeigen hier, dass sie Handlungsmöglichkeiten besitzen – und nutzen können.