Palantir im Strafrecht: Wenn der Staat die Kontrolle abgibt
Wenn der Staat für Ermittlungen auf Technologie eines privaten US-Konzerns angewiesen ist, den er weder vollständig prüfen noch unabhängig betreiben kann, verliert er ein Stück demokratische Kontrolle über seine eigene Machtausübung. Das betrifft nicht abstrakt den Rechtsstaat, sondern konkret jede Person, deren Daten in Polizeidatenbanken gespeichert sind. Besonders Menschen, die ohnehin stärker unter Beobachtung stehen – sei es wegen Herkunft, politischem Engagement oder sozialer Lage – tragen das höchste Risiko, wenn Algorithmen Zusammenhänge erzeugen, die kein Richter vorab geprüft hat.
Das Prinzip digitaler Souveränität ist kein Technikthema – es ist eine Machtfrage. Wer die Software kontrolliert, mit der Grundrechtseingriffe vollzogen werden, kontrolliert einen Teil der Staatsgewalt. Der Gesetzentwurf normiert neue Befugnisse, ohne die technische Abhängigkeit vom Hersteller zu lösen – das schafft eine strukturelle Lücke zwischen Recht und Wirklichkeit. Mecklenburg-Vorpommern und andere ostdeutsche Länder, in denen Palantir-Systeme bereits in der Gefahrenabwehr laufen, sollten genau hinschauen: Wer hat hier eigentlich das letzte Wort?