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Thursday, 17. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Razzien bei AfD-Kandidaten wegen verbotener Neonazi-Vereinigung

Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wurden zwei AfD-Kandidaten durchsucht, weil sie eine verbotene Neonazi-Organisation weitergeführt haben sollen. Die Artgemeinschaft, eine der ältesten neonazistischen Gruppen Deutschlands, wurde 2023 verboten. Der Fall macht deutlich, dass Organisationsverbote nur dann wirken, wenn ihre Einhaltung konsequent strafrechtlich verfolgt wird. Demokratische Schutzinstrumente brauchen also nicht nur Gesetze, sondern auch den politischen Willen zur Durchsetzung.

Wenn Kandidierende für ein demokratisches Parlament zugleich verbotene verfassungsfeindliche Vereinigungen fortführen sollen, ist das kein Randphänomen, sondern ein unmittelbarer Angriff auf den Rechtsstaat. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass solche Netzwerke nicht durch Parteimitgliedschaft enttarnt oder geschützt werden, sondern dass Strafverfolgung funktioniert – unabhängig von politischen Mandaten oder Kandidaturen.

Der Fall wirft eine konkrete Frage auf: Wie konsequent schützen Behörden Vereinsverbote, wenn die Betroffenen gleichzeitig auf Wahllisten stehen? Für Mecklenburg-Vorpommern, das ähnliche rechtsextreme Strukturen kennt, ist das kein abstraktes Sachsen-Anhalt-Problem. Kommunen und Zivilgesellschaft brauchen klare Signale, dass Verbote mehr sind als symbolische Gesten – nämlich durchsetzbare Rechtsnormen.