Rechtsextremist in England wegen Terroraufrufen verurteilt
Rechtsextreme Gewaltaufrufe in sozialen Netzwerken sind kein Randphänomen – sie vergiften den öffentlichen Diskurs und bereiten realer Gewalt den Boden. Eine Verurteilung sendet ein klares Signal: Wer im Netz zu Mord aufruft, trägt strafrechtliche Verantwortung. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass dieser Schutz für alle gilt – unabhängig davon, welche Gruppe bedroht wird.
Der Fall zeigt, dass Strafverfolgungsbehörden zunehmend in der Lage sind, rechtsextreme Online-Netzwerke zu verfolgen und zu bestrafen. Das ist eine wichtige demokratische Schutzfunktion. Für Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern, wo rechtsextreme Strukturen im Netz und vor Ort aktiv sind, stellt sich die Frage: Wie konsequent werden vergleichbare Fälle hierzulande verfolgt – und wer schaut hin, wenn keine Kameras da sind?