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Monday, 22. June 2026
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Ribnitz-Damgarten: 23 Baugrundstücke nur für Dauerwohner

In Ribnitz-Damgarten werden 23 neue Baugrundstücke in der Erich-Kästner-Straße ausschließlich für Dauerwohnen ausgewiesen – Ferienhäuser und Zweitwohnsitze sind explizit ausgeschlossen. Das ist eine konkrete planerische Entscheidung gegen die Verdrängung einheimischer Bevölkerung durch Tourismusdruck, die in Küstenregionen längst spürbare Realität ist. Solche Instrumente zeigen, dass Kommunen handlungsfähig sind, wenn der politische Wille vorhanden ist. Jetzt kommt es darauf an, dass die Grundstücke auch für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen bezahlbar bleiben und nicht über Preisgestaltung wieder den Falschen zugutekommen.

In einer Region, in der Ferienhäuser und Zweitwohnsitze den Wohnungsmarkt für Einheimische zunehmend unter Druck setzen, setzt die Dauerwohnpflicht ein klares Signal: Dieses Bauland gehört denen, die hier leben wollen. Damit wird ein konkretes Instrument genutzt, das Verdrängung verhindert und die soziale Stabilität von Gemeinden an der Ostseeküste schützen kann.

Für Vorpommern ist die Frage, wer in boddenniederungsnahen Lagen tatsächlich wohnen darf, keine abstrakte Planungsfrage, sondern eine über den Zusammenhalt ganzer Gemeinden. Wenn Kommunen konsequent Dauerwohnpflichten durchsetzen, können sie dem Ausverkauf von Wohnraum an Ferienhausbesitzer entgegenwirken. Ob die Vermarktung tatsächlich an Familien und Einheimische geht oder am Ende doch an Kapitalanleger mit Hauptwohnsitz-Trick, wird sich erst in einigen Jahren zeigen.