Schleswig-Holstein: Antidiskriminierungsgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück
Antidiskriminierungsgesetze sind ein Kernstück des Rechtsstaats: Sie entscheiden darüber, ob der Staat für alle Menschen gleich zugänglich ist – oder nur für jene, die ohnehin privilegiert sind. Ein aufgeweichtes Gesetz sendet das Signal, dass Diskriminierung durch Behörden kein ernstes Problem sei – das schwächt das Vertrauen in staatliche Institutionen, besonders bei Menschen, die ohnehin marginalisiert sind. Eine starke gesetzliche Grundlage wäre ein Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung im Alltag.
Für Mecklenburg-Vorpommern, wo strukturelle Benachteiligung in Behörden ebenfalls ein Thema ist, liefert das Schleswig-Holsteiner Gesetz eine wichtige Blaupause – auch als Negativbeispiel. Die Frage, welche Behörden von einem solchen Gesetz erfasst werden, ist keine technische, sondern eine politische: Sie bestimmt, wessen Schutz es wert ist, durchgesetzt zu werden. MV sollte aus diesem Kompromiss lernen und bei eigenen Vorhaben auf eine lückenlose Reichweite bestehen.