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Monday, 22. June 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Schleswig-Holstein: Antidiskriminierungsgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück

Schleswig-Holstein hat ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, das gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erheblich abgeschwächt wurde und nun nicht mehr alle Behörden erfasst. Betroffene von Diskriminierung durch staatliche Stellen erhalten damit weniger Schutz als erhofft. Das Gesetz zeigt exemplarisch, wie politische Kompromisse auf Kosten vulnerabler Gruppen gehen können. Dennoch bleibt es ein Ausgangspunkt, auf dem zivilgesellschaftliche Akteure und Kommunen aufbauen können.

Antidiskriminierungsgesetze sind ein Kernstück des Rechtsstaats: Sie entscheiden darüber, ob der Staat für alle Menschen gleich zugänglich ist – oder nur für jene, die ohnehin privilegiert sind. Ein aufgeweichtes Gesetz sendet das Signal, dass Diskriminierung durch Behörden kein ernstes Problem sei – das schwächt das Vertrauen in staatliche Institutionen, besonders bei Menschen, die ohnehin marginalisiert sind. Eine starke gesetzliche Grundlage wäre ein Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung im Alltag.

Für Mecklenburg-Vorpommern, wo strukturelle Benachteiligung in Behörden ebenfalls ein Thema ist, liefert das Schleswig-Holsteiner Gesetz eine wichtige Blaupause – auch als Negativbeispiel. Die Frage, welche Behörden von einem solchen Gesetz erfasst werden, ist keine technische, sondern eine politische: Sie bestimmt, wessen Schutz es wert ist, durchgesetzt zu werden. MV sollte aus diesem Kompromiss lernen und bei eigenen Vorhaben auf eine lückenlose Reichweite bestehen.