Schleswig-Holstein: Antidiskriminierungsgesetz im Landtag
Staatliche Diskriminierung trifft besonders Menschen, die ohnehin wenig Macht haben: Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung, Menschen in Armut. Ein Landesgesetz, das ihnen gegenüber Behörden konkrete Rechte gibt, stärkt die Gleichwertigkeit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Staat. Das ist keine Kleinigkeit – es geht um die Frage, ob der Staat seine eigenen Grundsätze ernst nimmt.
Schleswig-Holstein könnte mit diesem Gesetz Vorbildcharakter für andere Bundesländer entwickeln – auch für Mecklenburg-Vorpommern, wo ein vergleichbares Landesdiskriminierungsschutzgesetz fehlt. Für ostdeutsche Bundesländer ist das Thema besonders brisant: Studien zeigen, dass Rassismus und Diskriminierung im öffentlichen Dienst hier strukturell unterschätzt werden. Die Frage ist, welche Koalition in Schwerin bereit wäre, einen ähnlichen Schritt zu wagen.