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Monday, 22. June 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Spanien: Gefängnisstrafen für LGBTQ-Konversionstherapien geplant

Spanien geht einen wichtigen rechtlichen Schritt zum Schutz von LGBTQ-Menschen: Der Gleichstellungsausschuss hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Konversionstherapien unter Strafe stellt und Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren vorsieht. Bemerkenswert ist, dass die Strafverfolgung auch dann greift, wenn Betroffene ihr Einverständnis gegeben haben – denn Zustimmung schützt nicht vor psychischem Schaden. Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern können dieses Modell als Vorlage nehmen, um bestehende Schutzlücken zu schließen.

Konversionstherapien richten sich gezielt gegen Menschen, die keine gesellschaftliche Lobby haben und oft jung und abhängig von ihrem Umfeld sind. Ihre Kriminalisierung ist ein konkreter Schutz für Menschen ohne Macht gegenüber religiösen oder familiären Institutionen. Der Schritt zeigt, dass gesetzlicher Schutz nicht von der Zustimmung der Betroffenen abhängen darf, weil strukturelle Abhängigkeit echte Freiwilligkeit verhindert.

Deutschland hat bisher nur ein Verbot für Minderjährige, nicht für Erwachsene – hier könnte Spaniens Ansatz als Modell dienen. Die Debatte zeigt deutlich, wie konservative Parteien Schutzgesetze für LGBTQ-Menschen blockieren, obwohl die psychischen Schäden durch Konversionstherapien wissenschaftlich belegt sind. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, ob der Staat Menschen aktiv vor solchen Praktiken schützt oder den Schutz von politischer Mehrheit abhängig macht.