Städte fordern Grundgesetzänderung für Klimaanpassung
Die strukturelle Unterfinanzierung von Kommunen ist eine der größten Bremsen der Energiewende – wer keine Mittel hat, kann weder Wärmenetze ausbauen noch Förderprogramme auflegen. Eine Grundgesetzänderung, die Kommunen dauerhaft handlungsfähig macht, würde vor allem in strukturschwachen Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern demokratische Teilhabe und klimagerechte Stadtentwicklung ermöglichen. Das ist keine technische Frage, sondern eine Frage sozialer Gerechtigkeit.
Für MV-Kommunen wie Schwerin, Rostock oder Wismar ist die Forderung nach gesicherter Bundesfinanzierung für Klimaanpassung unmittelbar praxisrelevant: Viele Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften scheitern nicht an fehlenden Ideen, sondern an fehlenden Kofinanzierungsmitteln. Eine Verfassungsänderung könnte neue Rechtsgrundlagen schaffen, um Investitionen in Starkregenvorsorge, Fernwärmeausbau und grüne Infrastruktur langfristig zu sichern. Das Modell wäre direkt auf den ländlichen Raum in MV übertragbar, wo der Investitionsstau besonders groß ist.