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Tuesday, 15. September 2026
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International

Trump greift erneut US-Geburtsrecht an

US-Präsident Donald Trump unternimmt einen weiteren Versuch, das im 14. Verfassungszusatz von 1868 verankerte Geburtsortsprinzip einzuschränken, das Kindern automatisch die US-Staatsbürgerschaft verleiht, wenn sie auf amerikanischem Boden geboren werden. Ein erster juristischer Anlauf scheiterte bereits vor Gericht. Zivilrechtsorganisationen und Verfassungsrechtler bereiten sich nun auf erneute Klagen vor, um das Grundrecht zu verteidigen. Diese Entwicklung signalisiert eine anhaltende Auseinandersetzung um fundamentale Bürgerrechte in den USA, die auch die internationale Debatte über Migrationsrecht und demokratische Verfassungsgarantien beeinflusst.

Das Geburtsortsprinzip ist ein Eckpfeiler liberaler Demokratien und schützt besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen vor Staatenlosigkeit. Angriffe darauf schwächen den Rechtsstaat und senden ein Signal, das weit über die USA hinaus wahrgenommen wird – auch in Europa, wo ähnliche Debatten geführt werden. Wer solche Grundrechte antastet, gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen in staatliche Institutionen.

Trumps wiederholte Versuche, durch Exekutivmaßnahmen verfassungsrechtlich verankerte Rechte auszuhöhlen, sind ein Lehrstück über die Resilienz demokratischer Institutionen. Die Tatsache, dass US-Gerichte bereits einmal eingriffen, zeigt: Gewaltenteilung funktioniert. Für Europa und Deutschland ist diese Entwicklung ein Mahnzeichen, eigene verfassungsrechtliche Garantien aktiv zu schützen und nicht als selbstverständlich vorauszusetzen.