Überwachungskameras und Polizeimissbrauch: Ein Konzern reagiert
Massenüberwachung durch private Anbieter ohne ausreichende Kontrolle gefährdet Grundrechte – besonders für marginalisierte Gruppen, die ohnehin weniger Schutz durch Institutionen erfahren. Wenn ein Unternehmen erst nach öffentlichem Druck handelt, zeigt das: Freiwillige Selbstverpflichtung schützt keine Bürgerinnen und Bürger. Demokratische Gesellschaften brauchen klare gesetzliche Grenzen für Überwachungstechnologie – bevor sie genutzt wird, nicht danach.
Dieser Fall aus den USA ist kein Einzelfall: Auch in Europa expandieren private Überwachungsunternehmen und bieten Strafverfolgungsbehörden Zugang zu Massendaten. Die EU-KI-Verordnung setzt erste Grenzen, doch deren Durchsetzung ist noch ungeklärt. Wer Kennzeichenscanner oder Gesichtserkennung einsetzt, muss transparente Kontrollmechanismen nachweisen – das ist eine demokratische Mindestanforderung, die auch für deutsche Kommunen und Bundesländer gilt.