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Thursday, 17. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Ungarn: Ermittlungen wegen 80-Milliarden-Affäre um Atomkraft Paks 2

In Ungarn laufen erstmals offizielle Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit dem Atomprojekt Paks 2: Trotz eines EuGH-Urteils, das die EU-Genehmigung für staatliche Beihilfen für nichtig erklärte, flossen rund 80 Milliarden Forint an den russischen Auftragnehmer Atomstroyexport. Das Verfahren zeigt, dass parlamentarische Opposition und Zivilgesellschaft durch hartnäckige Anzeigen Ermittlungsbehörden zur Reaktion bewegen können. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das ein Beispiel dafür, wie demokratische Kontrollinstrumente auch gegen mächtige wirtschaftliche und politische Interessen wirken können – wenn Menschen sie konsequent nutzen.

Wenn staatliche Stellen trotz eindeutiger EuGH-Entscheidung Milliarden an russische Staatsunternehmen überweisen, ist das kein Verwaltungsfehler – das ist eine politische Entscheidung mit Konsequenzen für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der EU. Das Verfahren zeigt, dass zivilgesellschaftlicher Druck und hartnäckige Anzeigen auch in Systemen mit geschwächter Justiz Wirkung entfalten können. Für eine offene Gesellschaft ist relevant, dass Rechtstaatlichkeit nicht verhandelbar ist – auch dann nicht, wenn mächtige Regierungen glauben, über EU-Recht hinwegsehen zu können.

Dieser Fall ist ein Lackmustest für die Durchsetzungsfähigkeit europäischen Rechts gegenüber nationalen Regierungen, die sich dem entziehen wollen. Wenn selbst ungarische Ermittlungsbehörden – trotz jahrelanger Abhängigkeit von der Orbán-Regierung – nun tätig werden, ist das ein Signal, dass sich Machtstrukturen verschieben. Für die EU und für Demokratiebewegungen in Mittelosteuropa ist das ein wichtiger Präzedenzfall: Wer öffentliche Gelder unter Verletzung von EU-Recht in autoritäre Richtung lenkt, kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden.